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   BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86   

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BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86 (https://dejure.org/1988,1097)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1988 - IVb ZB 58/86 (https://dejure.org/1988,1097)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 (https://dejure.org/1988,1097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Versorgungsanwartschaft eines Beamten im Versorgungsausgleich - Berücksichtigung von nach Ehezeitende gewährtem Urlaub eines Beamten ohne Dienstbezüge bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft im Versorgungsausgleich - Vermögenserwerb nach der Scheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1, § 1587c Nr. 1
    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1028
  • MDR 1988, 944
  • FamRZ 1988, 940
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86
    Soweit diese Voraussetzung nach den bei Ehezeitende bestehenden tatsächlichen Verhältnissen - die für die Bewertungshöhe maßgebend sind - nicht zutrifft, muß eine bereits feststehende Abweichung berücksichtigt werden, weil sie zu einer höheren Bewertung des ehezeitlich erlangten Teils der Versorgung führt (vgl. hierzu für den Fall vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines Beamten auch denSenatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 40 ff und die Anmerkung Hahne/Glockner FamRZ 1982, 561).
  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86
    Soweit nach diesem Zeitpunkt auf Grund von Umständen tatsächlicher Art bis zur letzten Tatsacheninstanz bleibende Veränderungen eingetreten sind, die einen anderen Ehezeitanteil der Versorgungsanrechte ergeben, darf der Tatrichter sie jedoch ausnahmsweise berücksichtigen (vgl. dazu schonSenatsbeschluß vom 13. Mai 1987 - IVb ZB 118/82 - BGHR VAHRG § 10a Abs. 1 Nr. 1 Beförderung 1 = FamRZ 1987, 918, 920).
  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83

    Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86
    Der Senat hat - ohne daß das Oberlandesgericht davon Kenntnis haben konnte - bereits entschieden, daß die Bewilligung sowohl von Teilzeitarbeit wie auch von Urlaub ohne Dienstbezüge berücksichtigt werden muß, weil sie die Bewertung der auszugleichenden Anwartschaft auf Beamtenversorgung effektiv beeinflußt (vgl. dieBeschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 - FamRz 1986, 563, 564 undvom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660 unter 3).
  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86
    Der Senat hat - ohne daß das Oberlandesgericht davon Kenntnis haben konnte - bereits entschieden, daß die Bewilligung sowohl von Teilzeitarbeit wie auch von Urlaub ohne Dienstbezüge berücksichtigt werden muß, weil sie die Bewertung der auszugleichenden Anwartschaft auf Beamtenversorgung effektiv beeinflußt (vgl. dieBeschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 - FamRz 1986, 563, 564 undvom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660 unter 3).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf Grund grober Unbilligkeit - Gleichmäßige

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86
    Auch solche Änderungen gehören vielmehr zu den Verhältnissen, die uneingeschränkt zu beachten sind, wenn sie - falls über den Versorgungsausgleich erst nach der Scheidung entschieden wird - im Zeitpunkt der tatrichterlichen Beurteilung feststehen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne a.a.O. § 1587c Rdn. 8; siehe auchSenatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 115/84 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1 grobe Unbilligkeit 4 - FamRZ 1988, 47, 48 unter c).
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18

    Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut

    Eine künftige Entwicklung nach dem Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz kann sich auf die Billigkeitsprüfung grundsätzlich nur dann auswirken, wenn sie nicht nur - wie hier - möglich erscheint, sondern bereits sicher zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940, 941 zu § 1587 c Nr. 1 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20

    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen

    Gerade weil ein solcher Tatbestand, wie insbesondere auch die Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge (BGH, FamRZ 1988, 940 Rn. 7, juris), die ruhegehaltfähige Dienstzeit bis zur Altersgrenze und damit sowohl die Gesamtzeit wie unter Umständen auch den erreichbaren Ruhegehaltssatz beeinflusst, kann er bei der Bemessung nicht vernachlässigt werden (BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8, juris).

    Danach ist bei der Ermittlung des Ehezeitanteils der von dem Ausgleichspflichtigen erworbenen Anwartschaften auf eine Beamtenpension auch eine nach Ehezeitende bewilligte ehebedingte Teilzeitbeschäftigung zu berücksichtigen, soweit diese - was damals noch nicht höchstrichterlich geklärt war - in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetreten ist (bestätigt in dem bereits oben genannten Urteil BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8; zuvor bereits für eine nach Ehezeitende gewährte Beurlaubung ohne Dienstbezüge BGH FamRZ 1988, 940).

  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84

    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

    Gleichwohl hat der Senat es in einem Hinweis in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 1. Juni 1988 (IVb ZB 58/86) für zulässig gehalten, daß der Tatrichter Veränderungen in der Versorgungslage von Ehegatten, die sich aus individuellen Umständen bis zur letzten Tatsachenentscheidung ergeben und unter den Voraussetzungen des § 10a VAHRG zu einer - späteren - Abänderungsentscheidung führen würden, bereits im Erstverfahren berücksichtigt (ebenso Bergner aaO. S. 100 f.; s.a. Hahne FamRZ aaO. S. 231).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 96/93

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen einer noch nicht feststehenden Härte

    Dabei kann sich jene künftige Entwicklung auf die Bewertung aber nur auswirken, wenn sie - im Zeitpunkt der tatrichterlichen Beurteilung nicht nur möglich erscheint, sondern sicher zu erwarten ist (Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940, 941).
  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 41/89

    Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten

    Nach seinem Beschluß vom 1. Juni 1988 (IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940) geht die gesetzliche Regelung davon aus, daß ein bei Ehezeitende Dienst leistender Beamter bis zum Erreichen der allgemeinen Altersgrenze im Dienst bleiben wird.

    Eine weitere künftige Entwicklung hat allerdings auf die Entscheidung nur Auswirkung, wenn sie nicht nur möglich erscheint, sondern sicher zu erwarten ist (Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 aaO. m.w.N).

  • OLG Frankfurt, 26.06.2015 - 4 UF 229/14

    Bedeutung der Härteklausel nach § 27 VersAusglG

    Lassen sich zu diesem Zeitpunkt - gegebenenfalls im Wege einer Prognose - nicht genügend Anhaltspunkte dafür feststellen, ob ein uneingeschränkter Versorgungsausgleich sich künftig grob unbillig zu Lasten des Ausgleichspflichtigen auswirken wird, kann der Versorgungsausgleich nur ohne Anwendung der Härteklausel durchgeführt werden (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1200; FamRZ 1996, 1540; FamRZ 1988, 940, 941).
  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09

    Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der

    Dabei hatte der BGH neben der Umgestaltung eines Versorgungsanrechts (Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis mit der Folge einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, BGH FamRZ 1988, 1148: 1989, 42; 1989, 43; 1989, 727) insbesondere eine Veränderung des Erwerbszeitraums des Versorgungsanrechts im Auge, die sich bei der zeitratierlichen Berechnung des Ehezeitanteils auswirkt, z.B. in der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung durch vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand (vgl. BGH FamRZ 1989, 492; 1989, 727) oder Veränderung einer bei Ehezeitende bestehenden Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung (vgl. BGH FamRZ 1988, 940; 1989, 1060).
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 10 UF 25/07

    Berechnung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs zu Lasten einer

    Diese sich infolge der vorzeitigen Pensionierung bei rückwirkender Betrachtung ergebende Veränderung des Ehezeitanteils der auszugleichenden Versorgung ist im Abänderungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1987, 918; 1988, 940; 1988, 1148).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Das hat der Senat bereits für eine nach Ehezeitende gewährte Beurlaubung ohne Dienstbezüge entschieden (Beschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - BGHR BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1 Beurlaubung 1 = FamRZ 1988, 940).
  • BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94

    Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines

    Derartige Fälle, in denen es lediglich um die erhöhte Berücksichtigung von Zeiten bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes geht, lassen sich nicht mit jenen vergleichen, in denen es um die Berücksichtigung von Zeiten geht, die tatsächlich zusätzlich zurückgelegt worden sind (etwa Ausbildungszeiten und sonstige Zeiten nach § 12 BeamtVG) oder die der Beamte tatsächlich nicht als Dienstzeit verbracht hat (etwa Teilzeittätigkeit oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge; vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660, vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 58/86 - FamRZ 1988, 940 und vom 12. April 1989 - IVb ZB 159/87 - FamRZ 1989, 1060).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZB 104/91

    Einbeziehung der Versorgung eines Wahlbeamten in den Versorgungsausgleich

  • OLG Brandenburg, 15.07.2008 - 9 UF 37/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen angleichungsdynamischer und

  • OLG Celle, 04.02.1993 - 17 UF 50/92

    Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich;

  • OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 11 UF 119/01

    Versorgungsausgleich - vorzeitiger Eintritt des Versicherungsfalls nach

  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 3 UF 186/11

    Berücksichtigung des Verlustes von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des

  • OLG Bamberg, 31.01.2005 - 2 UF 288/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens einer

  • AG Ludwigslust, 19.05.2010 - 5 F 280/09

    Versorgungsausgleich: Ausgleich bei auf Entgeltpunkten und auf Entgeltpunkten

  • AG Essen, 25.05.2010 - 103 F 111/09

    Versorgungsausgleich unter Ehegatten ist aus Wertungsgesichtspunkten nach § 242

  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 97/95

    Voraussetzungen für Ausschluß oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleiches

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